Verkehrssicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (MVAS 1999, Gr. D + E)
Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist für ein Unternehmen, einen Baulastträger oder eine Straßenverkehrsbehörde von hoher Wichtigkeit. Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Wenn die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle geplant ist, müssen vor dem Beginn zahlreiche formale Akte eingehalten werden. Im Zuge dessen wird festgelegt, wie abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind. Für die entsprechende Umsetzung der entsprechenden Leitungen und Verkehrsregelungen stehen wir gerne zur Verfüngung.
Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV)
Wir übernehmen für zahlreiche zufriedene Kunden Sicherheits- und Ordnungdienstleistungen an Bahnhöfen, Haltestellen und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs. Natürlich sind auch hier unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen speziell geschult, wie z.B. Bahntechnisch unterwiesene Person (BuP).

Fahrkartenprüfdienst ohne Sicherungsdienstleistungen
Ein Aufgabenbereich, den wir im ÖPV übernehmen, ist der von Kontrollschaffnern bzw. Kundenbetreuern. Unser entsprechendes Team besitzt neben den fachlichen Kenntnissen, wie der erforderlichen Tarifkunde ÖPNV, auch in hohem Maße soziale Kompetenz und Eloquenz und kann so die zahlenden Fahrgäste zu deren voller Zufriedenheit betreuen.